- Gatte
- Lebensgefährte; Göttergatte (umgangssprachlich); Ehehälfte; Partner; bessere Hälfte (umgangssprachlich); Ehepartner; Lebenspartner; Angetrauter; Mann; Ehegatte; Ehemann; Gemahl
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Gat|te ['gatə], der; -n, -n:1. (geh.) Ehemann (wird auf den Ehemann einer anderen Frau bezogen): wie geht es Ihrem Gatten?; sie besuchte in Begleitung ihres Gatten das Konzert.Syn.: bessere Hälfte (ugs. scherzh.), ↑ Ehepartner, ↑ Gemahl (geh.), ↑ Lebensgefährte (geh.), ↑ Mann.2. <Plural> (geh. veraltend) Eheleute:beide Gatten stammen aus München.• Gatte/Gemahl/MannSpricht man von dem eigenen Ehemann, heißt es mein Mann, nicht »mein Gatte« oder gar »mein Gemahl«. Das Wort Gatte gehört der gehobenen Stilschicht an und wird nur auf den Ehemann einer anderen Frau, nicht auf den eigenen angewandt, aber auch nur dann, wenn man sich höflich-distanziert ausdrücken will:– Sie erschien ohne ihren Gatten.– Grüßen Sie Ihren Gatten.Das Wort Gemahl hat nahezu feierlichen Klang und ist im Wesentlichen Schriftwort. Es bekundet förmliche Ehrerbietung und Hochschätzung und klingt – auch im höflichen Umgangston, häufig mit vorangestelltem »Herr« – gespreizt. Im Unterschied zu »Gatte« wird »[Herr] Gemahl« im Allgemeinen nur auf den Ehemann einer Gesprächspartnerin, nicht auf den Ehemann einer abwesenden Dritten angewandt:– Ist Ihr Herr Gemahl wohlauf?– Grüßen Sie bitte Ihren Herrn Gemahl.* * *
Gạt|te 〈m. 17; geh.〉 Ehemann ● die \Gatten das Ehepaar [<mhd. gegate, gate „der gleiche Genosse“; zu ahd. gegat „verbunden, gleich mit jmdm. od. etwas, passend“, got. gadiliggs „Verwandter“; zu idg. *ghodh „vereinigen, eng verbunden sein“; verwandt mit Gatter, Gitter]* * *
Gạt|te , der; -n, -n [mhd. gate, gegate = Genosse, Gefährte; Ehegefährte, Ehemann, eigtl. = jmd., der einem gleichsteht, der derselben Gemeinschaft angehört, verw. mit ↑ gut in dessen urspr. Bed. »passend«]:1. (geh.) Ehemann:ein liebevoller, treuer G.;wie geht es Ihrem Gatten?;sie kam in Begleitung ihres -n.2. <Pl.> (veraltend) Eheleute:beide -n stammen aus München.Die Bezeichnung Gatte wird (außer in Österreich) nur auf den Ehemann einer anderen Frau, nicht auf den eigenen Ehemann bezogen und drückt besondere Höflichkeit aus.* * *
Gạt|te, der; -n, -n [mhd. gate, gegate = Genosse, Gefährte; Ehegefährte, Ehemann, eigtl. = jmd., der einem gleichsteht, der derselben Gemeinschaft angehört, verw. mit ↑gut in dessen urspr. Bed. „passend“]: 1. (geh.) Ehemann (wird außer in Österreich auf den Ehemann einer anderen Frau, nicht auf den eigenen Ehemann bezogen und drückt besondere Höflichkeit aus): ein liebevoller, treuer G.; davor hatte er zwei Tage angesetzt, sie als aufmerksamer G. bei seiner Frau zu verbringen (Musil, Mann 731); Für ... zwanzig Millionen nimmt eine Ehrgeizige auch einen nüchternen, glatzigen, pergamentgelben -n von sechsundfünfzig Jahren in Kauf (St. Zweig, Fouché 223); wie geht es Ihrem -n?; sie kam in Begleitung ihres -n. 2. <Pl.> (veraltend) Eheleute: beide -n stammen aus München.
Universal-Lexikon. 2012.